AGBS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PI Screenprinting
Inh. Daniel Lemley
Martin-Köllen-Strasse 14
51103 Köln

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen für die Domain pi-screenprinting.com, sowie sämtliche Druckleisten von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley – auch zukünftig – liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Gegenbestätigungen der Kundin / des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin/ des Kunden könne nur Vertragsinhalt werden, wenn sie von PI Screenprinting Inh. Daniel Lemley ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley insbesondere für Textilveredelung und sämtliche Druckleistungen.

3. Umfang der Leistung
Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley maßgebend oder – im Falle eines Angebots durch PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley und dessen fristgerechter Annahme – unser Angebot. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley. Erkennt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley im Verlauf eines Projektes Umstände, die den Erfolg des Projektes gefährden könnten sind diese der Kundin / dem Kunden unverzüglich mitteilen. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Während der Produktion kann es zu Mehr- oder Minderproduktion kommen. Der Auftrag gilt auch als erfüllt, wenn diese abweichende Produktion im Bereich von + oder – 10% liegt. Eine entsprechende Forderung oder Gutschrift an die Kundin / den Kunden ist anzunehmen und zu begleichen.

4. Preise
Die Preise gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19%, zuzüglich Verpackung und Versand. Preiserhöhungen und Zusatzleistungen sind der Kundin / dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und bedürfen derer / dessen Zustimmung, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können. Stimmt die Kundin / der Kunde nicht zu, kann PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley das Angebot/ Auftrag widerrufen. Alle Mehrkosten die auf Grundlage von Verschulden der Kundin / des Kunden entstehen sind auch durch diesen zu tragen. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley ist berechtigt zusätzliche Aufwandskosten in Rechnung zustellen. Alle Produkte/ Leistungen bleiben in Besitz von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley, bis diese kundinnenseits / kundenseits bezahlt sind.

5. Mitwirkungspflichten der Kundin / des Kunden
Die Kundin / Der Kunde hat die Pflicht bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken und die entsprechenden Materialien zur Verfügung zu stellen. Muss z.b. an Druckvorlagen nachgearbeitet werden, ist PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nicht mehr für die zeitgenaue Fertigstellung des Auftrages verantwortlich.

6. Änderungen der zu erbringenden Leistung
Sämtliche Änderungen am Auftrag müssen beiderseits anerkannt und abgesprochen werden.

7. Liefer- oder Leistungsfrist, Abnahme, Annahmeverzug
Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley, jedoch nicht vor Beibringung der von der Kundin / vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben und der vollständigen Klärung der von der Kundin / vom Kunden anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die durch PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nicht zu vertreten sind, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley der Kundin / dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl die Kundin / der Kunde als auch PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley vom Vertrag zurücktreten. Gerät die Kundin / der Kunde durch von ihr / ihm zu vertretende Umstände mit der Annahme der Leistung oder der Zahlung in Rückstand, so kann PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley wählt ein Versandunternehmen seiner Wahl. Versandkosten sind von der Kundin / vom Kunden zu tragen. Ist die Kundin / der Kunde im Annahmeverzug, so gilt der Auftrag dennoch als erfüllt. Pakete und Ware sind bei Erhalt zu prüfen und Mängel sofort an PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley zu berichten

9. Eigentums- und Nutzungsrechte, Eigenwerbung
PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley ist berechtigt, die Auftragsware zu Werbungs- und Promotionzwecken auf der eigenen Homepage uns Social Media Kanälen darzustellen. Des weiteren darf ein Druckmuster erstellt werden, welches unverkäuflich als Muster dient.

10. Geheimhaltung
PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley und die Kundin / der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden. Die Parteien werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren von ihnen im Projekt eingesetzten Mitarbeiter*innen sowie sonstigen von ihnen ins Projekt involvierten Dritten auferlegen.

11. Gewährleistung
Die Kundin / Der Kunde hat Mängel jeglicher Art – ausgenommen verborgene Mängel – unverzüglich nach der Ablieferung schriftlich zu rügen, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist; ansonsten gilt die Leistung als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden. Als Gewährleistung kann die Kundin / der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley kann jedoch nach seiner Wahl – statt nachzubessern – eine Ersatzsache liefern. Ist PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung/ Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist die Kundin / der Kunde, sofern weitere Nachbesserungsversuche für sie / ihn unzumutbar sind, nach ihrer / seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Bei Mängeln an nachgebesserten Teilen oder an als Ersatz gelieferten Sachen beträgt insoweit die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wiederum ein Jahr. Solange die Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht endgültig fehlgeschlagen ist, kann die Kundin / der Kunde weder Herabsetzung des Werklohns noch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Solange PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley sich nicht mit der Nachbesserung in Verzug befindet und diese auch nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist die Kundin / der Kunde nicht berechtigt, Mängel von Dritten beseitigen zu lassen. Die Kundin / Der Kunde stellt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley die Beurteilung und Beseitigung des Mangels ermöglichen. Die Mitarbeiter*innen der Kundin / des Kunden werden PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley zum Zwecke der Mangelerkennung und Mangelbeseitigung umfassend Auskunft erteilen. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht für Mängel, die von der Kundin / vom Kunden zu verantworten sind sowie für Mängel, die auf einer fehlerhaften Datenübermittlung beruhen. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley haftet ferner nicht für die wettbewerbs-, urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen. Auf etwaige, für PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley erkennbare rechtliche Bedenken, wird PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley die Kundin / den Kunden jedoch hinweisen. Ferner wird für urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit seitens PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nicht gehaftet. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Im übrigen haftet PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley haftet ferner, wen die Kundin / der Kunde wegen Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend macht. Verletzt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley mit einfacher Fahrlässigkeit eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Ersatzpflicht von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche der Kundin / des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen, so dass PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kundin / des Kunden haftet.

12. Haftung
PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen des zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. In allen anderen Fällen der Haftung gilt die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss des § 13 Abs. 8 entsprechend, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten (insbesondere falsche oder unterlassene Beratung oder Verletzung von Schutzpflichten), Liefer- und Leistungsverzug sowie unerlaubter Handlung, wobei der Liefer- und Leistungsverzug die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne des § 13 Abs. 8 darstellt. Soweit sich der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung auf etwaige entstandene Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verschuldens bei Vertragsschluss bezieht, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung einen Verzicht bzw. teilweisen Verzicht beinhaltet. Das Internet ist ein offenes und damit anfälliges System. Ersatzansprüche für Schäden durch das Ausfallen eines Internetservers, durch Sabotage oder Programmfehler können nicht geltend gemacht werden. Aufgrund vielfältiger Faktoren, die nicht im Einflussbereich von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley liegen, kann eine 100- prozentige Erreichbarkeit des Servers nicht garantiert werden. Für Datenverluste, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley beruhen, kann PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nicht haftbar gemacht werden. Für die Sicherung von Daten ist die Kundin / der Kunde zuständig. Für entstandene Schäden an auf den Server überspielten Daten übernimmt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley keine Haftung. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley übernimmt keine Haftung für Darstellungsabweichungen des Web Designs bei unterschiedlichen Internet-Browsern und Browserversionen auf unbekannten Computer-Systemen und Computerkonfgurationen. Soweit die Haftung von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley aufgrund der vorstehenden Bestimmungen (auch gemäß § 13 Abs. 7) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung sämtlicher Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley. Greift die Kundin / der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley in die gelieferten Werke ein, so entfällt insoweit die Haftung von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley für den daraus entstehenden Schaden. Schadenersatzansprüche seitens PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley bleiben vorbehalten. Die Verjährung der Ansprüche der Kundin / des Kunden gegenüber PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley richtet sich nach § 13 Abs. 2, soweit es nicht um Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder nach dem Produkthaftungsgesetz geht.

13. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Kundin / dem Kunden vor. Besteht mit der Kundin / dem Kunden eine Kontokorrentabrede, besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung des anerkannten Saldos. Bei Entgegennahme eines Schecks oder Wechsels tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst ist und PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann. Bei Zahlungsverzug oder wenn die Kundin / der Kunde sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Übersteigt der realisierbare Wert der von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten deren Forderungen gegen die Kundin / den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, wird PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Die vorstehend genannte Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet wird, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Kunden an PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag.

14. Kündigung
Soweit auf den Vertrag Auftragsrecht anwendbar ist, kann er von beiden Parteien jederzeit widerrufen bzw. gekündigt werden. Kündigt die Kundin / der Kunde, hat sie / er die von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley bis dahin erbrachten Leistung vollständig zu bezahlen. Erfolgt die Kündigung zu Unzeit, ist auch der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen. Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann der Vertrag von beiden Parteien in den vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder aber bei Vorliegen wichtiger Gründe gekündigt werden. Kündigt die Kundin / der Kunde, bevor das Werk vollendet ist, hat sie / er PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley vollständig schadlos zu halten. Vollständige Schadloshaltung gemäß Abs. 2 besteht darin, dass die / der zurücktretende Kundin / Kunde die von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley bereits geleisteten Arbeiten vollständig bezahlt und von den noch nicht geleisteten Arbeiten pauschal 30 % als Schadenersatz übernimmt. PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley steht es frei, einen höheren Schaden zu belegen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Schlussbestimmungen
Die Kundin / Der Kunde ermächtigt PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden von PI Screenprinting / Inh. Daniel Lemley in elektronischen Dateien gespeichert. Eine Übermittlung dieser elektronischen Daten an Dritte bedarf nicht der Zustimmung der Kundin / des Kunden, soweit sie zur Vermarktung weiterer Kampagnen benötigt werden. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so ist die nichtige Bestimmung durch eine zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmung mit dem Inhalt zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für lückenhafte Regelungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Köln. 

PI SCREENPRINTING
Inh. Daniel Lemley

Martin-Köllen-Str. 14
(Anfahrt über Zechenstraße,
Gewerbehof „Eigen und Steingass“)
51103 Köln - Kalk

(+49) 163 4824797

Folge uns: